Rechtsprechung
VK Brandenburg, 25.04.2003 - VK 21/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Schwellenwert: Umgehungsvoraussetzungen bei einem Bauauftrag
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostentragung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 4/02
Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?
Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2003 - VK 21/03
Eine solche Umgehungsabsicht setzt voraus, dass eine einzige Baumaßnahme dergestalt aufgeteilt wird, dass einzelne, sich in Wirklichkeit als Los eines einzigen Bauwerks darstellenden Aufträge vergeben werden und die Aufteilung dieser einen baulichen Anlage nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist (OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2002, Az.: Verg W 4/02). - Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.11.1999 - VK 10/99
Auszug aus VK Brandenburg, 25.04.2003 - VK 21/03
Bislang ist dies zwar lediglich für die sich aus § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO sowie aus § 155 Abs. 2 VwGO ergebende Rechtsfolge, dass derjenige, der seinen Antrag zurücknimmt, als Unterliegender zu behandeln ist, anerkannt (VK Köln, Beschluss v. 18.01.2000, Az.: VK 10/99 m.w.N.).
- VK Sachsen, 14.09.2009 - 1/SVK/042-09
Umgehung der Schwellenwerte
Eine verbotene Umgehung liegt danach vor, wenn eine einzige Baumaßnahme dergestalt aufgeteilt wird, dass einzelne, sich in Wirklichkeit als Los eines einzigen Bauwerkes darstellende Aufträge vergeben werden und die Aufteilung dieser einen baulichen Anlage nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist (VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK-44/2006-B; VK Lüneburg, B. v. 10.10.2006 - Az.: VgK-23/2006; VK Brandenburg, B. v. 11.06.2004 - Az.: VK 19/04; B. v. 25.4.2003 - Az.: VK 21/03). - VK Sachsen, 12.07.2007 - 1/SVK/049-07
Bestimmung der Gesamtauftragssumme
An die erforderliche Schätzung des Auftragswertes durch den Auftraggeber dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BayObLG, B. v. 18.6.2002 - Az.: Verg 8/02; VK Brandenburg, B. v. 25.4.2003 - Az.: VK 21/03). - VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge
Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Nachprüfungsverfahrens und der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen, §§ 128 Abs. 1 und 4 GWB (vgl. nur VK Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, B1-14/05; VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2004, 69d- VK-82/2003; VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2003, VK 21/03). - VK Hessen, 29.07.2004 - 69d-VK-82/03
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge
Eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 2, letzter Halbsatz ZPO kommt nicht in Betracht (a. A. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2003 VK 21/03).